ASIIN akkreditiert 4.000sten MINT-Studiengang
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Studiengangname | Computer Science |
Abschlussgrad | Master of Science |
Studienform | Vollzeit-Studiengang |
Studiendauer | 1,5 Jahre |
Hochschultyp | Fachhochschule |
Hochschulname(n) | Hochschule Stralsund |
Hochschulname | Stralsund University of Applied Sciences |
Trägerschaft der Hochschule(n) | staatlich |
Website | |
Fakultät/Fachbereich | |
Kontaktperson | |
Telefon | |
Staat | Germany |
Siegel | ASIIN, AR |
Beteiligte ASIIN-Fachausschüsse | Fachausschuss 04 - Informatik |
ASIIN-Siegel | |
Akkreditiert am | 15.12.2009 |
Akkreditiert bis | 30.09.2023 |
Auflagen | erfüllt |
Profil | Der konsekutive Masterstudiengang „Informatik“ baut auf den grundständigen Bachelorstudiengängen Angewandte Informatik – Softwareentwicklung und Medieninformatik sowie Angewandte Informatik – Informations- und Kommunikationstechnik auf. Der Studiengang ist stärker anwendungsorientiert. Für das Studium werden keine Gebühren erhoben. Das Ziel der Ausbildung besteht den Angaben der Hochschule zufolge darin, die Studierenden für vielfältige Aufgaben zu qualifizieren: die Absolventen sollen die Anforderungen von Auftraggebern analysieren und daraus unter Berücksichtigung der Randbedingungen technische Lösungen ableiten können. Sie sollen in der Lage sein, die benötigten Software- bzw. Hardwareelemente zu entwickeln und zu testen und zu Gesamtsystemen zusammenzustellen. Dabei zielt die Ausbildung nach Angaben der Hochschule weiterhin darauf ab, die Fähigkeit zur Arbeit in (auch internationalen) Teams, zur Erschließung neuer Gebiete und zur selbständigen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens zu fördern sowie Eigenverantwortung, Kritikfähigkeit, Interkulturelle Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortung und Engagement zu vermitteln. Zudem sollen die Absolventen besonders für Tätigkeiten in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, Leitungsfunktionen in Unternehmen und Stellen im höheren Dienst öffentlicher Institutionen geeignet sein. Für die Zulassung zum Masterstudium müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Ein an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossenes Erststudium in der Informatik oder in einem in der Regel mit dem Masterstudiengang verwandten Studiengang. Das Erststudium muss mit einem mindestens sechssemestrigen Bachelor-Studium gleichwertig sein. Es kann ein Bachelor-, Diplom- oder Master-Studium an einer inländischen oder ausländischen Hochschule sein. Das Erststudium muss mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossen worden sein, in der Regel nachweisbar durch einen Durchschnitt von mindestens 2,5. Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache. Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 20 Wochen muss vor der Anmeldung zur Master-Arbeit erfolgreich abgeleistet werden (Vorpraxis). Eine einschlägige Ausbildung oder eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit oder ein einschlägiges praktisches Studiensemester im Rahmen eines Bachelor-Studienganges wird hierauf angerechnet. Der Studienbeginn liegt im Winter- und Sommersemester. |
Bewertung | Positiv hervorzuheben ist die inhaltliche Konzeption des Studiengangs, der intensive Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden, die räumliche und sächliche Ausstattung sowie die umfangreichen Maßnahmen zum Qualitätsmonitoring. Im Verlauf des Akkreditierungsverfahrens wurden Schwachstellen ausgeräumt und Verbesserungen in einzelnen Punkten als Auflagen gefordert. |
Siegel des Akkreditierungsrates | |
Akkreditiert am | 15.12.2009 |
Akkreditiert bis | 30.09.2023 |
Auflagen | erfüllt |
Profil | Der konsekutive Masterstudiengang „Informatik“ baut auf den grundständigen Bachelorstudiengängen Angewandte Informatik – Softwareentwicklung und Medieninformatik sowie Angewandte Informatik – Informations- und Kommunikationstechnik auf. Der Studiengang ist stärker anwendungsorientiert. Für das Studium werden keine Gebühren erhoben. Das Ziel der Ausbildung besteht den Angaben der Hochschule zufolge darin, die Studierenden für vielfältige Aufgaben zu qualifizieren: die Absolventen sollen die Anforderungen von Auftraggebern analysieren und daraus unter Berücksichtigung der Randbedingungen technische Lösungen ableiten können. Sie sollen in der Lage sein, die benötigten Software- bzw. Hardwareelemente zu entwickeln und zu testen und zu Gesamtsystemen zusammenzustellen. Dabei zielt die Ausbildung nach Angaben der Hochschule weiterhin darauf ab, die Fähigkeit zur Arbeit in (auch internationalen) Teams, zur Erschließung neuer Gebiete und zur selbständigen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens zu fördern sowie Eigenverantwortung, Kritikfähigkeit, Interkulturelle Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortung und Engagement zu vermitteln. Zudem sollen die Absolventen besonders für Tätigkeiten in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, Leitungsfunktionen in Unternehmen und Stellen im höheren Dienst öffentlicher Institutionen geeignet sein. Für die Zulassung zum Masterstudium müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Ein an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossenes Erststudium in der Informatik oder in einem in der Regel mit dem Masterstudiengang verwandten Studiengang. Das Erststudium muss mit einem mindestens sechssemestrigen Bachelor-Studium gleichwertig sein. Es kann ein Bachelor-, Diplom- oder Master-Studium an einer inländischen oder ausländischen Hochschule sein. Das Erststudium muss mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossen worden sein, in der Regel nachweisbar durch einen Durchschnitt von mindestens 2,5. Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache. Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 20 Wochen muss vor der Anmeldung zur Master-Arbeit erfolgreich abgeleistet werden (Vorpraxis). Eine einschlägige Ausbildung oder eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit oder ein einschlägiges praktisches Studiensemester im Rahmen eines Bachelor-Studienganges wird hierauf angerechnet. Der Studienbeginn liegt im Winter- und Sommersemester. |
Bewertung | Positiv hervorzuheben ist die inhaltliche Konzeption des Studiengangs, der intensive Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden, die räumliche und sächliche Ausstattung sowie die umfangreichen Maßnahmen zum Qualitätsmonitoring. Im Verlauf des Akkreditierungsverfahrens wurden Schwachstellen ausgeräumt und Verbesserungen in einzelnen Punkten als Auflagen gefordert. |