Verfahrensablauf

Das in Folge beschriebene Verfahren wird für sämtliche von ASIIN vergebene Qualitätssiegel für Studiengänge angewandt.

Der Ablauf des Akkreditierungsverfahrens gliedert sich in fünf Phasen:

1. Vorbereitung und Antrag

Die Hochschule reicht mithilfe des Anfrageformulars ihre Anfrage per E-Mail bei der Geschäftsstelle der ASIIN ein. Bitte fügen Sie der Anfrage stets eine curriculare Übersicht je Studiengang bei. Die Anfrage wird zunächst an die zuständigen Fachausschüsse weitergeleitet. Auf Basis der Empfehlungen der Fachausschüsse erstellt die Geschäftsstelle ein Angebot.

2. Selbstbericht und Vorprüfung

Als nächsten Schritt erstellt die Hochschule einen Selbstbericht entsprechend dem Gliederungsvorschlag. Vor endgültiger Abgabe des Selbstberichts bietet die ASIIN eine schriftliche Vorprüfung oder auch ein Vorgespräch an, um den Bericht auf formale Vollständigkeit zu überprüfen.

3. Vorbereitung und Durchführung der Vor-Ort-Begehung (Audit)

Die ASIIN stellt auf Vorschlag der Fachausschüsse ein Gutachterteam zusammen und plant in Kooperation mit der Hochschule die Vor-Ort-Begehung. Diese findet in der Regel an einem Tag statt und orientiert sich im Wesentlichen an unserem Musterablaufplan. Gelegentlich können sich Vor-Ort-Begehungen auch über zwei Tage erstrecken.

4. Verfassen des Gutachtens

In Anschluss an das Audit erstellt die Geschäftsstelle ein Gutachten. Anschließend hat die Hochschule die Möglichkeit zur Stellungnahme.

5. Behandlung in den ASIIN-Gremien und Abschluss

Nach der Stellungnahme geben die Gutachter eine abschließende Stellungnahme mit Beschlussempfehlung an die Fachausschüsse und die Akkreditierungskommission ab. Anschließend wird das Verfahren in dem zuständigen Fachausschuss/den zuständigen Fachausschüssen und der Akkreditierungskommission behandelt. Die Akkreditierungskommission gibt eine abschließende Beschlussempfehlung an den Akkreditierungsrat ab, die der Hochschule mitgeteilt wird. Die Hochschule erhält nach Behandlung des Verfahrens in den ASIIN-Gremien den Abschlussbericht, den sie gemeinsam mit den übrigen Antragsunterlagen bei der Stiftung Akkreditierungsrat einreicht. Die Entscheidung über die Akkreditierung wird vom Akkreditierungsrat getroffen.