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Bei Fragen zu unseren Akkreditierungsverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der zentralen Telefonnummer 0211/900977-0 weiter.

Die Betreuer oder Betreuerinnen für den Bereich Systemakkreditierung sind außerdem direkt erreichbar:


Melanie Gruner
Tel.: 0211/900977-22
gruner[at]asiin[dot]de


Birgit Hanny
Tel.: 0211/900977-16
hanny[at]asiin[dot]de


Dr. Iring Wasser
Tel.: 0211/900977-10
gf[at]asiin[dot]de

Der Ablauf des Verfahrens zur Systemakkreditierung bei der ASIIN

1. Vorbereitung

Hochschule Kontaktaufnahme mit der Agentur
Hochschule + ASIIN Vorbereitendes Gespräch zum Verfahren der Systemakkreditierung
ASIIN Klärung der Anzahl und Art der Stichproben und Stichprobenziehung so weit möglich

Klärung der Arbeitsverteilung für die Programmstichprobe mit einer/mehreren kooperierenden Agentur(en)

Angebotserstellung ggf. unter Einbeziehung einer Partneragentur / kooperierenden Agentur für den Abschnitt Programmstichprobe

 2. Vertragsschluss

Hochschule (+ ASIIN) Annahme des Angebots durch die Hochschule bzw. Vertragsschluss durch Kostenübernahmeerklärung der Hochschule gemäß Vertragsbedingungen

3. Antrag auf Zulassung zum Verfahren der Systemakkreditierung

Hochschule Antrag auf Zulassung zum Verfahren der Systemakkreditierung

4. Zulassung

ASIIN Vorprüfung über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen. Zulassung oder Ablehnung durch die Akkreditierungskommission für Qualitätsmanagementsysteme
  • Wenn die Zulassung erfolgt: Weiter mit Punkt 5
  • Wenn Zulassung versagt wird: Abschluss des Verfahrens und Abrechnung der Gebühr für die Zulassungsprüfung

5. Begutachtung

Hochschule + ASIIN Erstellung und Einreichung der Selbstevaluation durch die Hochschule

Vor endgültiger Abgabe der Selbstevaluation bietet die ASIIN ein Treffen in ihrer Geschäftsstelle an, um den Bericht auf formale Vollständigkeit zu überprüfen und ihn gemeinsam mit den Verantwortlichen der Hochschule durchzusprechen
ASIIN Zusammenstellung der Gutachtergruppe

5.1 Begehung System

ASIIN Prüfung der schriftlichen Antragsunterlagen durch die Gutachterinnen und Gutachter
Hochschule + ASIIN Feinabstimmung des Ablaufs der ersten Begehung zwischen ASIIN und Hochschule
Hochschule + ASIIN Durchführung der ersten Begehung an der Hochschule durch die Gutachtergruppe mit Gesprächsrunden mit verschiedenen Gruppen auf Basis der Antragsunterlagen
ASIIN Berichtlegung über die erste Begehung durch die Gutachterinnen und Gutachter sowie Feststellung, ob und welche ergänzenden Unterlagen für die Fortsetzung des Verfahrens benötigt werden
Hochschule Stellungnahme der Hochschule zum Bericht
ASIIN Terminierung der zweiten Begehung in Abstimmung mit den Gutachterinnen und Gutachtern und der Hochschule

Zwischenbericht in der ASIIN Akkreditierungskommission

5.2 Begehung System + Merkmalstichprobe

Hochschule Erstellung und Einreichung der ggf. benötigten Ergänzungen und der Unterlagen für die Merkmalstichprobe durch die Hochschule
ASIIN Prüfung der ggf. benötigten Ergänzungen und der Unterlagen für die Merkmalstichprobe durch die Gutachterinnen und Gutachter
ASIIN + Hochschule Feinabstimmung des Ablaufs der zweiten Begehung zwischen ASIIN und Hochschule
ASIIN + Hochschule Durchführung der zweiten Begehung an der Hochschule durch die Gutachtergruppe mit Gesprächsrunden mit verschiedenen Gruppen
ASIIN Berichtlegung über die zweite Begehung durch die Gutachterinnen und Gutachter
Hochschule Stellungnahme der Hochschule zum Bericht

 5.3 Weitere Begehungen – Programmstichprobe

Hochschule + ASIIN + ggf. kooperierende Agentur Planung der Programmstichprobe
Hochschule Erstellung und Einreichung der Selbstevaluationen für die Programmstichprobe gemäß Vorgaben für die Programmakkreditierung der jeweils zuständigen Agentur
ASIIN + kooperierende Agentur Verteilung der Selbstevaluationen und der Berichte aus den Begehungen 1 und 2 an die beteiligte(n) Agentur(en) bzw. Gutachtergruppen

Terminierung der Begehung(en)

Prüfung der schriftlichen Antragsunterlagen für die Programmstichprobe durch die Gutachterinnen und Gutachter
ASIIN (Gutachter) Durchführung der Begehung(en) für die Programmstichprobe an der Hochschule durch die Gutachtergruppe gemäß den Verfahrensgrundsätzen für die Programmakkreditierung der jeweils zuständigen Agentur
ASIIN + kooperierende Agentur Berichtlegung über die Begehung(en) zur Programmstichprobe durch die Gutachterinnen und Gutachter

Übermittlung des Begutachtungsberichts / der Begutachtungsberichte zur Programmstichprobe an die antragstellende Hochschule
Hochschule Stellungnahme der Hochschule zum Bericht bzw. zu den Berichten der Programmstichprobe

5.4 Zusammenführung der Ergebnisse

ASIIN + kooperierende Agentur Abschließende Bewertung der Gutachterinnen und Gutachter aus der Programmstichprobe mit einer Einschätzung, inwieweit ggf. festgestellte Mängel systemische Ursachen haben
ASIIN Zusammenführen der vorliegenden Berichte und Bewertungen aus der Programmstichprobe
ASIIN + kooperierende Agentur Abschließende Bewertung der Gutachterinnen und Gutachter der Systemakkreditierung (aus den Begehungen 1 und 2) auf Basis der Ergebnisse der Programmstichprobe unter Beteiligung der Sprecherinnen und Sprecher der Gutachtergruppen aus der Programmstichprobe

Entwurf einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierungskommission (intern)

Abschluss der Berichtlegung der Gutachterinnen und Gutachter und Übermittlung des Berichtes an die Hochschule (ohne Beschlussempfehlung)
Hochschule Stellungnahme der Hochschule zum Bericht

6. Entscheidung

ASIIN Abschließende Stellungnahme der Gutachterinnen und Gutachter und Beschlussempfehlung für die Akkreditierungskommission

Entscheidung über die Akkreditierung durch die Akkreditierungskommission der ASIIN

Mitteilung der Entscheidung an die antragstellende Hochschule und an die jeweils zuständige nationale Stelle (in Deutschland den Akkreditierungsrat)

Übergabe des abschließenden Akkreditierungsberichts an die Hochschule sowie an an die jeweils zuständige nationale Stelle (in Deutschland den Akkreditierungsrat)

Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet ggf. nach den jeweiligen nationalen Vorgaben

 

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