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Bei Fragen zu unseren Akkreditierungsverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der zentralen Telefonnummer 0211/900977-0 weiter.

Die Betreuer oder Betreuerinnen für den Bereich Systemakkreditierung sind außerdem direkt erreichbar:


Melanie Gruner
Tel.: 0211/900977-22
gruner[at]asiin[dot]de


Birgit Hanny
Tel.: 0211/900977-16
hanny[at]asiin[dot]de


Dr. Iring Wasser
Tel.: 0211/900977-10
gf[at]asiin[dot]de

Das Verfahren zur Systemakkreditierung

Sie wollen uns mit der Durchführung eines System-Akkreditierungsverfahrens zu beauftragen?

Wir danken Ihnen für das Vertrauen und werden eine transparente, objektive, aber auch die Besonderheiten Ihres Qualitätsmanagement-Ansatzes beachtende, kompetente Begutachtung durchführen.

Das Systemakkreditierungsverfahren besteht aus folgenden Elementen:

  1. Betrachtung des Qualitätsmanagementsystems (für Studium und Lehre) einer Hochschule
  2. Durchführung von Stichproben zur Überprüfung seiner Wirksamkeit:
    1. Merkmalstichprobe: Eine Merkmalstichprobe besteht aus der vertieften, vergleichenden Untersuchung relevanter Merkmale der Studiengangsgestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung.
    2. Programmstichprobe: Eine Programmstichprobe besteht aus der Überprüfung einer Auswahl an Studienprogrammen einer Hochschule nach den "Allgemeinen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen". Sie wird im Rahmen des Verfahrens zur Systemakkreditierung durchgeführt.

Für die Vergabe des Siegels des deutschen Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung ist neben den genannten Elementen auch eine sogenannte Halbzeitstichprobe nach der Hälfte der Akkreditierungsfrist nach der erfolgreichen Akkreditierung vorgesehen. Die Hochschule lässt demnach von einer für die Programmakkreditierung zugelassenen Agentur eine vertiefte Begutachtung von Studiengängen vornehmen. Die durchführende Agentur erstellt einen Bericht über das Ergebnis der Halbzeitstichprobe, der gegebenenfalls Empfehlungen zur Behebung von Qualitätsmängeln enthält, stellt ihn der Hochschule zur Verfügung und veröffentlicht ihn. Diese Halbzeitstichprobe wird für die Beantragung einer Systemreakkreditierung benötigt. Die Halbzeitstichprobe zählt nicht zum Verfahren der Systemakkreditierung im engeren Sinn.

Übersicht über den Ablauf des Akkreditierungsverfahrens:

Ablauf Systemakkreditierung

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