Bei Fragen zu unseren Akkreditierungsverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der zentralen Telefonnummer 0211/900977-0 weiter.
Die Betreuer oder Betreuerinnen für den Bereich Systemakkreditierung sind außerdem direkt erreichbar:

Melanie Gruner
Tel.: 0211/900977-22
gruner[at]asiin[dot]de

Birgit Hanny
Tel.: 0211/900977-16
hanny[at]asiin[dot]de

Dr. Iring Wasser
Tel.: 0211/900977-10
gf[at]asiin[dot]de
Auditteams
Stellt eine Hochschule einen Antrag auf Akkreditierung ihres Qualitätsmanagementsystems wird eine Gutachtergruppe, ein sog. „Auditteam“ durch die zuständige Akkreditierungskommission zusammengestellt und berufen.
Die Gutachtergruppe (Begehungen 1 und 2)
Die Gutachtergruppe für die Systembegutachtung und die Merkmalstichprobe besteht in der Regel aus:
- drei Personen mit Erfahrung / Expertise auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der (hochschulinternen) Qualitätssicherung,
- einer Studentin bzw. einem Studenten mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung,
- einem Vertreter oder einer Vertreterin aus der Berufspraxis.
- Sofern in dem Verfahren über berufsrechtliche Zusatzfeststellungen für Deutschland zu entscheiden ist, muss zusätzlich eine Person mit entsprechender Expertise beteiligt werden.
Diese Gutachtergruppe soll dabei aufgrund ihrer Zusammensetzung in der Lage sein:
- Fragen der Hochschulsteuerung, der Qualitätssicherung von Studium und Lehre sowie Methoden und Gestaltung von Lernprozessen (Studiengängen) zu überblicken;
- die Belange der durch ein spezifisches Ausbildungsangebot betroffenen Interessenträger zu überblicken und bei ihrer Bewertung mit einzubeziehen;
- Erfahrungen aus ausländischen Systemen und mit internationalen bzw. europäischen Standards in die Bewertung mit einzubeziehen. Hierfür können auch geeignete Gutachter aus dem Ausland eingesetzt werden.
Die Gutachtergruppe(n) für die Programmstichprobe
Die Gutachtergruppe(n) für die Programmstichprobe werden gemäß den Verfahrensgrundsätzen für die Programmakkreditierung der jeweils verantwortlichen Agentur bestimmt.
Prinzipien der ASIIN für die Nominierung von Gutachterinnen und Gutachtern aus dem Wissenschaftsbereich
Die Gutachterinnen und Gutachter sollen verfügen über
- ausgewiesene fachliche und oder professionelle Expertise mit Bezug auf den Akkreditierungsgegenstand,
- wünschenswert: Akkreditierungs- oder Evaluationserfahrung, hochschuldidaktische Kompetenzen, internationale Erfahrungen, Erfahrungen in der Hochschul-Selbstverwaltung
- außerdem sollen sie Schulungs- und Einarbeitungsangebote in Akkreditierungsfragen wahrnehmen.
Prinzipien der ASIIN für die Nominierung von Gutachterinnen und Gutachtern aus der Berufspraxis
Die Gutachterinnen und Gutachter sollen verfügen über
- ausgewiesene fachliche Expertise und oder professionelle Expertise mit Bezug auf den Akkreditierungsgegenstand,
- (personalverantwortliche) Erfahrung mit dem Einsatz von Hochschulabsolventinnen und -absolventen in der Berufspraxis,
- wünschenswert: Akkreditierungs- oder Evaluationserfahrung, hochschuldidaktische Kompetenzen, internationale Erfahrungen, Erfahrungen in der Hochschul-Selbstverwaltung
- außerdem sollen sie Schulungs- und Einarbeitungsangebote in Akkreditierungsfragen wahrnehmen.
Prinzipien der ASIIN für die Nominierung von Gutachterinnen und Gutachtern aus der Studierendenschaft
diese sollen
- Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung haben,
- auf Studienerfahrung zurückblicken können, aber auch nicht die Regelstudienzeit deutlich überschritten haben, und außerdem
- außerdem sollen sie Schulungs- und Einarbeitungsangebote in Akkreditierungsfragen wahrnehmen.
Ausschlusskriterien bei der Gutachernominierung
- keine Personen, die in Bewerbungsverfahren in der zu begutachtenden Institution involviert sind;
- keine Personen, die der zu begutachtenden Institution als Gremienmitglied angehören;
- keine Personen, die an der zu begutachtenden Institution tätig sind und oder in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dieser stehen;
- in der Regel keine Hochschulvertreter aus der Leitungsebene aus demselben Bundesland (für Deutschland).
Jede Gutachterin und jeder Gutachter muss vor dem Einsatz eine Vertraulichkeits- und Unbefangenheitserklärung unterzeichnen.
Bei Verdacht auf Befangenheit kann der Austausch von Gutachterinnen oder Gutachern durch die Hochschule beantragt werden.
Zu den Aufgaben der Auditteams gehören:
- Prüfung der von der Hochschule vorgelegten Dokumente
- Begehungen an der Hochschule
- Bewertung und Berichtlegung auf der Grundlage des Akkreditierungsantrages der Hochschule und den Ergebnissen der Begehungen mit Unterstützung durch die Geschäftsstelle der ASIIN
- Empfehlung bzgl. der Akkreditierung an die zuständige Akkreditierungskommission.
Die Arbeit der Gutachterinnen und Gutachter beruht auf den Anforderungen und Verfahrensgrundsätzen der ASIIN und begleitenden Hilfsmitteln, die alle Gutachtergruppen zur Vorbereitung ihrer Arbeit erhalten.