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Bei Fragen zu unseren Akkreditierungsverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der zentralen Telefonnummer 0211/900977-0 weiter.

Die Betreuer oder Betreuerinnen für den Bereich Systemakkreditierung sind außerdem direkt erreichbar:


Melanie Gruner
Tel.: 0211/900977-22
gruner[at]asiin[dot]de


Birgit Hanny
Tel.: 0211/900977-16
hanny[at]asiin[dot]de


Dr. Iring Wasser
Tel.: 0211/900977-10
gf[at]asiin[dot]de

Die Anforderungen und Verfahrensgrundsätze für die Systemakkreditierung in Deutschland

Die vorliegenden Anforderungen und Verfahrensgrundsätze der ASIIN geben Auskunft über die Verfahrensgrundsätze und über die Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für Studium und Lehre, die für die Vergabe des Qualitätssiegels zu berücksichtigen sind.

Die in der beiliegenden Broschüre zusammengefassten Anforderungen beschreiben jeweils das Ziel, dessen Erreichen durch das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem gewährleistet sein muss. Es liegt bei den antragstellenden Organisationen, die Erfüllung der Anforderungen jeweils durch geeignete Unterlagen und durch Beleg der Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems evident zu machen.

Die Anforderungen und Verfahrensgrundsätze der ASIIN werden in regelmäßigen Abständen einer kritischen Revision unterzogen und an aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse aus der Akkreditierungsarbeit angepasst. Anwendung findet immer jene Fassung, die zum Zeitpunkt der Eröffnung eines Akkreditierungsverfahrens - dem Vertragsschluss über ein Verfahren - in Kraft ist.

Die aktuelle Fassung der Anforderungen und Verfahrensgrundsätze für die Systemakkreditierung ist das zentrale Dokument, das Sie für die Vorbereitung und Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens benötigen:

ASIIN Anforderungen und Verfahrensgrundsätze Systeme

Im Einzugsgebiet des deutschen Akkreditierungsrates, können Verfahren zur Systemakkreditierung zur Erlangung seines Siegels nur eröffnet werden, wenn Hochschulen hierfür bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Zulassungsvoraussetzungen zur Systemakkreditierung

… für Hochschulen als Ganzes

  1. Die Hochschule legt plausibel dar, dass sie ein formalisiertes hochschulweites Qualitätsmanagement im Bereich Lehre und Studium eingerichtet hat.
  2. Im Fall einer erneuten Systemakkreditierung („Systemreakkreditierung“) liegt ein Bericht über die Ergebnisse der Halbzeitstichprobe vor.
  3. Für die Hochschule liegt keine negative Entscheidung in einem Verfahren der Systemakkreditierung aus den vorangegangenen zwei Jahren vor.

… für Teileinheiten einer Hochschule

  1. Die Hochschulleitung beantragt die Systemakkreditierung für eine oder mehrere studienorganisatorische Teileinheiten und begründet nachvollziehbar, weshalb die Akkreditierung des Qualitätsmanagementsystems für die gesamte Hochschule noch nicht sinnvoll oder nicht praktikabel ist. Sie erklärt außerdem, dass sie die Verantwortung für die interne Organisation des Verfahrens übernimmt.
  2. Im Fall der Systemreakkreditierung bezieht sich der Bericht über das Ergebnis der Halbzeitstichprobe nur auf die studienorganisatorische Teileinheit. Das Qualitätsmanagementsystem der Teileinheit ist in das der Hochschule integriert.
    des Verfahrens übernimmt.
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