Bei Fragen zu unseren Akkreditierungsverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der zentralen Telefonnummer 0211/900977-0 weiter.
Die Betreuer oder Betreuerinnen der jeweiligen Fachausschüsse, die die Verfahren begleiten, sind außerdem direkt erreichbar:
Sarah Dehof
Tel.: 0211/900977-32
dehof[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 08 (AGRAR/ERN); FA 09 (CHEM); FA 10 (BIO)
Melanie Gruner
Tel.: 0211/900977-22
gruner[at]asiin[dot]de
Betreut: Clusteranfragen; FA 12 (MATH); FA 13 (PHYS)
Marleen Haase
Tel.: 0211/900977-20
haase[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 01 (MB/VT)
Dr. Siegfried Hermes
Tel.: 0211/900977-18
hermes[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 02 (ET/IT)
Johanna Höderath
Tel.: 0211/900977-40
hoederath[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 05 (PHYSTech); FA 06 (WING)
Dr. Michael Meyer
Tel.: 0211/900977-24
meyer[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 03 (BAU/GEODÄSIE); FA 11 (GEO)
Marie-Isabel Zirpel
Tel.: 0211/900977-42
zirpel[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 04 (INF); FA 07 (WINF)
Aktuell bieten wir folgende Verfahrensarten an:
Das Verfahren wird für einen einzelnen Bachelor- oder Masterstudiengang bzw. ein konsekutives Bachelor- und Masterprogramm durchgeführt.
Das Akkreditierungszertifikat bezieht sich auf den Studiengang. Für jeden Studiengang erfolgt eine abschließende Einzelentscheidung.
Das Verfahren wird jeweils für ein Bündel von (fachverwandten) Studiengängen durchgeführt. Eine Gutachtergruppe bewertet mehrere Studiengänge in einem gemeinsamen Verfahren.
Das Akkreditierungszertifikat bezieht sich auf den Studiengang. Für jeden Studiengang erfolgt eine abschließende Einzelentscheidung.
Ob und welche Studiengänge im Verfahren gebündelt werden können, wird von der Hochschule beantragt und von den zuständigen Fachausschüssen der ASIIN in jedem Einzelfall bewertet.
Das Akkreditierungszertifikat bezieht sich auf den Studiengang. Für jeden Studiengang erfolgt eine abschließende Einzelentscheidung am Ende der zweiten Verfahrensstufe.
Im zweistufigen Akkreditierungsverfahren werden hochschulweite Strukturen für Studiengänge oder ein Studiengangsmodell zunächst durch eine speziell hierfür zusammengesetzte Gutachtergruppe geprüft (Stufe 1). Dabei besteht die Möglichkeit, dass die ASIIN mit einer anderen Akkreditierungsagentur zusammenarbeitet und ein gemeinsames Team gebildet wird, um Fächer außerhalb der Spezialisierung der ASIIN einzubeziehen. Ergebnis des ersten Verfahrensschritts ist ein Bewertungsbericht. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Fach-Begutachtung – i. d. R. in Form von in Clustern gebündelten Studiengängen oder Fächern - im zweiten Verfahrensschritt (Stufe 2). Das Verfahren auf der Stufe 2 folgt dann den für ein Programmakkreditierungsverfahren üblichen Schritten. Nach Abschluss der zweiten Verfahrensstufe wird die Akkreditierungsentscheidung über die einzelnen Studiengänge getroffen.
Die Wahl eines zweistufiges Akkreditierungsverfahrens empfiehlt sich vor allem, wenn Studiengänge zur Akkreditierung anstehen, die gemeinsame Strukturmerkmale aufweisen und die von mehreren Fachbereichen oder Fakultäten einer Hochschule getragen werden – z. B. im Falle der Lehramts- oder Zweifachausbildung. Das zweistufige Akkreditierungsverfahren bietet im Vergleich zu unkoordinierten Einzel- oder Clusterverfahren die Möglichkeit, mehrfachen Aufwand in der Informationsbereitstellung und –verarbeitung für gleiche/ähnliche Fragestellungen auf Seiten der Hochschule und der Agentur(en) zu vermeiden.