Bei Fragen zu unseren Akkreditierungsverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der zentralen Telefonnummer 0211/900977-0 weiter.
Die Betreuer oder Betreuerinnen der jeweiligen Fachausschüsse, die die Verfahren begleiten, sind außerdem direkt erreichbar:
Sarah Dehof
Tel.: 0211/900977-32
dehof[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 08 (AGRAR/ERN); FA 09 (CHEM); FA 10 (BIO)
Melanie Gruner
Tel.: 0211/900977-22
gruner[at]asiin[dot]de
Betreut: Clusteranfragen; FA 12 (MATH); FA 13 (PHYS)
Marleen Haase
Tel.: 0211/900977-20
haase[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 01 (MB/VT)
Dr. Siegfried Hermes
Tel.: 0211/900977-18
hermes[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 02 (ET/IT)
Johanna Höderath
Tel.: 0211/900977-40
hoederath[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 05 (PHYSTech); FA 06 (WING)
Dr. Michael Meyer
Tel.: 0211/900977-24
meyer[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 03 (BAU/GEODÄSIE); FA 11 (GEO)
Marie-Isabel Zirpel
Tel.: 0211/900977-42
zirpel[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 04 (INF); FA 07 (WINF)
Der Ablauf des Akkreditierungsverfahrens gliedert sich in drei Phasen:
Anfrage geht an die Geschäftsstelle der ASIIN; dazu gehören die Akkreditierungsanfrage und eine kurze curriculare Übersicht, aus der die fachlichen Inhalte des jeweiligen Studienprogramms ersichtlich sind. Die Akkreditierungsanfrage kann hier abgerufen und elektronisch an die Geschäftsstelle übermittelt werden. In diesem Vordruck werden die Antragsteller u. a. gebeten, den aus ihrer Sicht federführenden Fachausschuss zu kennzeichnen, Vorschläge für die Fachgebiete der Auditoren zu unterbreiten und anzugeben, welche (ergänzenden) Qualitätssiegel beantragt werden.
Annahme der Anfrage zur formalen Vorprüfung; Sichtung der Vorabinformationen durch die Geschäftsstelle und die beteiligten Fachausschüsse bezüglich der Zuständigkeit, etwaiger Bündelungen und die Anzahl der benötigten Gutachter. Auf der Basis dieser Informationen erstellt die Geschäftsstelle ein Angebot für das Akkreditierungsverfahren (zeitlicher Verlauf und Kosten) mit der Bitte um Kostenzusage seitens der Antragsteller / der Hochschulleitung.
Erteilung des Auftrags zur Akkreditierung durch Zusage der Kostenübernahme oder Unterzeichnung eines Akkreditierungsvertrags.
Erstellung des Selbstberichts entsprechend dem Leitfaden/der Gliederungsvorlage. Vor endgültiger Abgabe des Selbstberichts bietet die ASIIN ein Vorgespräch in der Geschäftsstelle an, um den Bericht auf formale Vollständigkeit zu überprüfen und ihn gemeinsam mit den Verantwortlichen der Hochschule durchzusprechen. Alternativ können die Ergebnisse der Vorprüfung durch die Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden.
Die ASIIN stellt auf Vorschlag der Fachausschüsse ein Gutachterteam zusammen. Die Fachausschüsse beauftragen einen Gutachter / eine Gutachterin mit der Rolle als Sprecher/in des Teams.
Durchführung der zumeist 1,5-tägigen, bei Clusterverfahren zwei- oder mehrtägigen Vor-Ort-Begehung an der Hochschule durch das Gutachterteam.
Übermittlung des Gutachterberichts an die Hochschule zur Prüfung auf sachliche Fehler und zur Stellungnahme.
Stellungnahme der Hochschule und evtl. Korrekturen und Ergänzungen zum Akkreditierungsbericht.
Abschließende Bewertung der Gutachter mit Beschlussempfehlung an die Akkreditierungskommission.
Stellungnahme durch den zuständigen Fachausschuss / die zuständigen Fachausschüsse.
Entscheidung über die Akkreditierung durch die Akkreditierungskommission für Studiengänge der ASIIN in allen Fällen, in denen die ASIIN zur Vergabe eines beantragten Siegels berechtigt ist. Ansonsten Entscheidung über die Empfehlung zur Akkreditierung an eine zuständige, nationale Stelle (in der Schweiz und den Niederlanden).
Mitteilung der Entscheidung an die antragstellende Hochschule und an den deutschen Akkreditierungsrat bzw. die im jeweiligen Staat ggf. aufsichtführende Stelle.
Übergabe des abschließenden Akkreditierungsberichts an die Hochschule sowie an die jeweils zuständigen Siegeleigner. Veröffentlichung der Ergebnisse bzw. des Akkreditierungsberichtes im Internet nach den Vorgaben der europäischen Agenturverbände, denen die ASIIN angehört.