Bei Fragen zu unseren Akkreditierungsverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der zentralen Telefonnummer 0211/900977-0 weiter.
Die Betreuer oder Betreuerinnen der jeweiligen Fachausschüsse, die die Verfahren begleiten, sind außerdem direkt erreichbar:
Melanie Gruner
Tel.: 0211/900977-22
gruner[at]asiin[dot]de
Betreut: Clusteranfragen; FA 12 (MATH); FA 13 (PHYS)
Dr. Jörn Grünewald
Tel.: 0211/900977-14
gruenewald[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 4 (INF); FA 7 (WINF)
Dr. Siegfried Hermes
Tel.: 0211/900977-18
hermes[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 2 (ET/IT); FA 5 (PHYSTech)
Sarah Hürter
Tel.: 0211/900977-32
huerter[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 8 (AGRAR/ERN); FA 9 (CHEM); FA 10 (BIO)
Dr. Michael Meyer
Tel.: 0211/900977-24
meyer[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 3 (BAUING/VERM)
Jana Möhren
Tel.: 0211/900977-26
moehren[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 1 (MB/VT)
André Rieck
Tel.: 0211/900977-30
rieck[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 6 (WING); FA 11 (GEO)
Julia Wehling
Tel.: 0211/900977-20
wehling[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 1 (MB/VT)
Bei einer Reakkreditierung ist der betreffende Studiengang über einen bestimmten Zeitraum realisiert worden. Die Qualitätsbeurteilung kann und muss daher die in diesem Zeitraum gewonnenen Ergebnisse einbeziehen:
Der für ein Akkreditierungsverfahren über Studiengänge üblichen Dokumentation der Hochschule sollten im Falle der Reakkreditierung auch die Berichte und Ergebnisse der jeweils vorhergehenden Akkreditierung beigefügt werden. Eine Übersicht über die erforderlichen Dokumente und ein Gliederungsvorschlag finden sich in der jeweils aktuellsten Fassung der "Anforderungen und Verfahrensgrundsätze" für die Akkreditierung von Studiengängen der ASIIN.
Je nach angestrebtem Qualitätssiegel und nach dem anzuwendenden nationalen Regelwerk besteht die Möglichkeit, eine noch gültige Akkreditierung vorläufig zu verlängern, um ein Reakkreditierungsverfahren durchzuführen. Mit einer solchen zwischenzeitlichen Verlängerung werden "Akkreditierungslücken" vermieden, die ansonsten einzelnen Absolventenjahrgänge betreffen könnten. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Akkreditierungskommission für Studiengänge der ASIIN.
Ob für Ihre Studiengänge solche Verlängerungsmöglichkeiten bestehen und welche Fristen hierfür einzuhalten sind, klären wir gerne mit Ihnen im persönlichen Kontakt. Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per e-mail an unsere Verfahrensbetreuer oder -betreuerinnen.
Für den Fall, dass eine Hochschule einen Studiengang nach einmal erfolgter Akkreditierung nicht mehr fortführt, besteht in die Möglichkeit, die Akkreditierung für die Dauer des Studiums der bei Ablauf der Akkreditierungsfrist immatrikulierten Studierenden zu verlängern. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Akkreditierungskommission für Studiengänge der ASIIN. Bedingungen hierfür sind: