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Bei Fragen zu unseren Akkreditierungsverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der zentralen Telefonnummer 0211/900977-0 weiter.

Die Betreuer oder Betreuerinnen der jeweiligen Fachausschüsse, die die Verfahren begleiten, sind außerdem direkt erreichbar:

Sarah Dehof
Tel.: 0211/900977-32
dehof[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 08 (AGRAR/ERN); FA 09 (CHEM); FA 10 (BIO)

Melanie Gruner
Tel.: 0211/900977-22
gruner[at]asiin[dot]de
Betreut: Clusteranfragen; FA 12 (MATH); FA 13 (PHYS)

Marleen Haase
Tel.: 0211/900977-20
haase[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 01 (MB/VT)

Dr. Siegfried Hermes
Tel.: 0211/900977-18
hermes[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 02 (ET/IT)

Johanna Höderath
Tel.: 0211/900977-40
hoederath[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 05 (PHYSTech); FA 06 (WING)

Dr. Michael Meyer
Tel.: 0211/900977-24
meyer[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 03 (BAU/GEODÄSIE); FA 11 (GEO)

Marie-Isabel Zirpel
Tel.: 0211/900977-42
zirpel[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 04 (INF); FA 07 (WINF)

Beschwerden

Die Akkreditierungskommission hat eine Entscheidung getroffen, gegen die Sie Beschwerde einlegen wollen?

Die durch eine Akkreditierungsentscheidung einer Akkreditierungskommission der ASIIN unmittelbar betroffene Hochschule kann gegen eine Entscheidung der Akkreditierungskommission Beschwerde einlegen. Die Beschwerde wird von einem gesonderten Beschwerdeausschuss der ASIIN behandelt.

Für das Beschwerdeverfahren gelten die folgenden Bedingungen:

Beschwerdeberechtigte

Die Beschwerde kann nur von der durch die Entscheidung der Akkreditierungskommission unmittelbar betroffenen Hochschule eingelegt werden.

Form und Frist

Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats, nachdem die Entscheidung der Akkreditierungskommission der Hochschule zugegangen ist, schriftlich mit einer Begründung bei der Geschäftsstelle der ASIIN einzureichen.

Zulässigkeit

Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung der Akkreditierungskommission gegen die „Allgemeinen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen“ der ASIIN, die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz oder die Vorgaben des Akkreditierungsrates verstößt.

Darüber hinaus muss die Beschwerde von der beschwerdeberechtigten Hochschule eingereicht sein, fristgerecht und schriftlich vorliegen.

Verfahren

Die Geschäftsstelle legt der Akkreditierungskommission auf ihrer nächsten Sitzung die Beschwerde vor. Hält die Akkreditierungskommission die Beschwerde für begründet, so hilft sie ihr ab.

Hilft die Akkreditierungskommission nicht ab, so entscheidet der Beschwerdeausschuss der ASIIN über die Beschwerde.

Anhörung

Vor der Entscheidung des Beschwerdeausschusses muss dem Beschwerdeführer, einem Mitglied der Gutachtergruppe und einem Mitglied der Akkreditierungskommission die Möglichkeit einer (schriftlichen oder mündlichen) Stellungnahme gegeben werden.

Wirkungen

Richtet sich die Beschwerde gegen eine von der Akkreditierungskommission ausgesprochene Auflage, so wird die Frist zur Erfüllung der betroffenen Auflage bis zur abschließenden Entscheidung über die Beschwerde gehemmt.

Richtet sich die Beschwerde gegen eine durch die Akkreditierungskommission beschlossene Aussetzung des Verfahrens, so werden ggf. laufende Fristen für das gesamte Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung über die Beschwerde gehemmt.

Mögliche Ergebnisse

  1. Stellt der Beschwerdeausschuss fest, dass die Beschwerde unzulässig ist, so verwirft er sie.
  2. Hält der Beschwerdeausschuss die Beschwerde ganz oder teilweise für begründet, hebt er die Entscheidung der Akkreditierungskommission auf und verweist das Verfahren an diese mit einer Stellungnahme zurück. Bei der erneuten Entscheidung müssen die Gründe, die zur Aufhebung des Beschlusses geführt haben, von der Akkreditierungskommission berücksichtigt werden.
  3. Hält der Beschwerdeausschuss die Beschwerde für unbegründet, so bestätigt er die Entscheidung der Akkreditierungskommission.

Beschwerdeausschuss

Der Beschwerdeausschuss der ASIIN hat die Aufgabe, von Hochschulen vorgelegte Beschwerden, die sich auf die Entscheidung der Akkreditierungskommission in einem Akkreditierungsverfahren beziehen zu bewerten und die daraus resultierenden Konsequenzen festzulegen. Das hierfür anzuwendende Beschwerdeverfahren ist in der Geschäftsordnung des Ausschusses geregelt.

Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses

Mitglied aus der Akkreditierungskommission für Studiengänge:
Dr.-Ing. Martin Molzahn, ehem. BASF AG

Mitglied aus der Akkreditierungskommission Systeme:
Prof. Dr.-Ing. Eckart Kottkamp, Hako Holding GmbH

Vertreter aus einer Mitgliedsorganisation der ASIIN, der nicht Mitglied in einem anderen Organ des Vereins ist:
Dipl.-Ing. Monika Pryzbilla, Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (DVW e.V.)

Vertreter aus einer mit der Qualitätssicherung im Hochschulbereich befassten Organisation in Deutschland:
Dr. Claudia Käsehagen, TÜV Nord Cert GmbH

Vertreter aus einer anderen in- oder ausländischen Akkreditierungsagentur:
Dr. Anke Rigbers*, evalag

Studierendenvertreter:
Florian Pranghe, Universität zu Köln

* Diese Mitglieder führen den Vorsitz (Vorsitzende: Dr. Anke Rigbers; stellvertretender Vorsitzender: N. N.).

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