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Bei Fragen zu unseren Akkreditierungsverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der zentralen Telefonnummer 0211/900977-0 weiter.

Die Betreuer oder Betreuerinnen der jeweiligen Fachausschüsse, die die Verfahren begleiten, sind außerdem direkt erreichbar:

Sarah Dehof
Tel.: 0211/900977-32
dehof[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 08 (AGRAR/ERN); FA 09 (CHEM); FA 10 (BIO)

Melanie Gruner
Tel.: 0211/900977-22
gruner[at]asiin[dot]de
Betreut: Clusteranfragen; FA 12 (MATH); FA 13 (PHYS)

Marleen Haase
Tel.: 0211/900977-20
haase[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 01 (MB/VT)

Dr. Siegfried Hermes
Tel.: 0211/900977-18
hermes[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 02 (ET/IT)

Johanna Höderath
Tel.: 0211/900977-40
hoederath[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 05 (PHYSTech); FA 06 (WING)

Dr. Michael Meyer
Tel.: 0211/900977-24
meyer[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 03 (BAU/GEODÄSIE); FA 11 (GEO)

Marie-Isabel Zirpel
Tel.: 0211/900977-42
zirpel[at]asiin[dot]de
Betreut: FA 04 (INF); FA 07 (WINF)

Auditteams

Für die Bewertung eines Studiengangs oder mehrerer Studiengänge wird eine Gutachtergruppe, ein sog. „Auditteam“ von dem/den zuständigen Fachausschuss/Fachausschüssen zusammengestellt und durch die Akkreditierungskommission berufen.

Die fachliche Passgenauigkeit dieses Auditteams ist ein hohes Anliegen in der ASIIN e. V. und gehört zu unseren Qualitätsgrundsätzen.

Deshalb ist jede Hochschule gebeten, mit der Akkreditierungsanfrage auch das aus ihrer Sicht ideale fachliche Profil der Gutachtergruppe mitzuteilen. Dies hilft den zuständigen Fachausschüssen dabei, die Zusammensetzung des Auditteams zu bestimmen.

Die Gutachtergruppe besteht in der Regel aus Professorinnen oder Professoren (Universität und Fachhochschule), Vertreterinnen oder Vertretern der Berufspraxis sowie der Studierendenschaft.

Für die Nominierung von Gutachterinnen und Gutachtern haben sich die Fachausschüsse und die Akkreditierungskommission der ASIIN auf eine Reihe von Prinzipien verständigt, die die Auswahl und Zusammenstellung der Teams leiten.

Die Gutachtergruppe soll

Gutachterinnen oder Gutachter aus dem Wissenschaftsbereich sollen verfügen über

Gutachterinnen und Gutachtern aus der Berufspraxis sollen verfügen über

Gutachterinnen und Gutachter aus der Studierendenschaft sollen

Jede Gutachterin und jeder Gutachter muss vor dem Einsatz eine Vertraulichkeits- und Unbefangenheitserklärung unterzeichnen.

Bei Verdacht auf Befangenheit kann der Austausch von Gutacherinnen oder Gutachtern durch die Hochschule beantragt werden.

Zu den Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter gehören:

Die Arbeit der Gutachterinnen und Gutachter beruht auf den „Allgemeinen Kriterien“ der ASIIN und begleitenden Hilfsmitteln, die alle Gutachtergruppen zur Vorbereitung einer Vor-Ort-Begehung erhalten.

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