Internationale Konferenz über die Rolle der fachspezifischen Qualitätssicherung
Das europäische Netzwerk der fachspezifischen Qualitätssicherer EASPA lädt ein zur internationalen Konferenz “Subject-based...Neue Ausgabe des ASIIN-Newsletters erschienen
Eine neue Ausgabe des ASIIN-Newsletters ist heute erschienen und steht für Sie zum Download bereit. Der Postversand startet...Aufnahme der ASIIN in die INQAAHE „Guidelines of Good Practice Datenbank“
Am 31. August 2012 hatte die ASIIN einen Antrag beim „International Network for Quality Assurance in Higher Education“...Studiengangname | Gymnasium/Gesamtschule; Fach: Informatik |
|---|---|
Abschlussgrad | Bachelor |
Studienform | Vollzeit-Studiengang, |
Studiendauer | 3 Jahre |
Kreditpunkte | 180 ECP |
Hochschultyp | Universität |
Hochschulname(n) | Universität Duisburg-Essen |
Trägerschaft der Hochschule(n) | staatlich |
Website | |
Fakultät/Fachbereich | Fakultät für Wirtschaftswissenschaften |
Kontaktperson | Prof. Dr. Klaus Echtle |
Telefon | +49 201 183 - 2352 |
Staat | Germany |
Vergebene Siegel | ASIIN, AR |
Beteiligte ASIIN-Fachausschüsse | FA 4 (Informatik) |
ASIIN-Siegel | |
Akkreditiert am | 28.06.2011 |
Akkreditiert bis | 30.09.2017 |
Auflagen | erfüllt |
Profil | Der Bachelorstudiengang „Fach Informatik im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien/Gesamtschulen“ ist Bestandteil eines konsekutiven Angebots. Der Schwerpunkt des Bachelorstudiengangs für das Fach Informatik soll in der Vermittlung der grundlegenden fach-wissenschaftlichen Kompetenz in allen für den gymnasialen Unterricht relevanten Gebieten der Informatik liegen. Absolventen des Bachelorstudiums sollen die Informatik bezüglich Programmierung, Datenstrukturen, Modellierung sowie Hardware- und Softwaresystemen so gut verstehen, dass sie in der Lage sind sowohl die Inhalte der Teilgebiete als auch die Zusammenhänge zwischen ihnen darzustellen und schlüssig zu erläutern. Dies schließt auch die Fähigkeit ein, Informatik-Sachverhalte durch Anwendung fachwissenschaftlicher Methoden der Informatik und durch praktische Arbeiten / Implementierung und deren Erläuterung darzustellen. Die Lehramts-Studierenden sollen auch in die Lage versetzt werden, neue Entwicklungen der Informatik in das Gerüst der Informatik-Grundlagen sachgerecht einordnen zu können. Das Curriculum des Bachelorstudiengangs Lehramt an Gymnasium und Gesamtschule mit dem Fach Informatik besteht aus folgenden Modulen: Kommunikationsnetze 1 (6 CP), Programmierung (9 CP), Softwareentwicklung & Programmierung (6 CP), Grundzüge der Didaktik der Informatik (3 CP), Theoretische Informatik (6 CP), Modelle der Informatik (9 CP), Wahlpflichtmodule im Umfang von 18 CP, Rechnerstrukturen und Betriebssysteme (9 CP), Curriculare Planung (2 CP) und das Berufsfeldpraktikum (3 CP). Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorstudiengänge richten sich nach den Vorgaben des Hochschulgesetzes des Landes. Sie wird i.d.R. nachgewiesen durch ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Aber auch ein Zugang ohne diesen Nachweis ist möglich. Einzelheiten dazu regeln die Prüfungsordnungen der Fächer. Der Wechsel von grundständigen Lehramtsstudiengängen (gemäß LPO 2003) in die gestuften Studiengänge der Lehrerbildung ist grundsätzlich möglich und unterliegt den allgemeinen Regelungen zur Anrechnung von Studien-/Prüfungsleistungen. Als besondere studiengangsbezogene Vorbildung für Bachelorstudiengänge können Fremdsprachenkenntnisse, die dem Niveau eines Abiturgrund- oder -leistungskurses entsprechen, zur Voraussetzung gemacht werden (HG § 49 Abs. 5 und Abs. 8), sofern sie für den Kompetenzerwerb erforderlich sind. Einzelheiten regeln die jeweiligen Prüfungsordnungen. Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen. Der Studienbeginn liegt im Wintersemester. |
Bewertung | Im Verlauf des Akkreditierungsverfahrens wurden Schwachstellen ausgeräumt und Verbesserungen in einzelnen Punkten als Auflagen gefordert. |
Siegel des Akkreditierungsrates | |
Akkreditiert am | 28.06.2011 |
Akkreditiert bis | 30.09.2017 |
Auflagen | erfüllt |
Profil | Der Bachelorstudiengang „Fach Informatik im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien/Gesamtschulen“ ist Bestandteil eines konsekutiven Angebots. Der Schwerpunkt des Bachelorstudiengangs für das Fach Informatik soll in der Vermittlung der grundlegenden fach-wissenschaftlichen Kompetenz in allen für den gymnasialen Unterricht relevanten Gebieten der Informatik liegen. Absolventen des Bachelorstudiums sollen die Informatik bezüglich Programmierung, Datenstrukturen, Modellierung sowie Hardware- und Softwaresystemen so gut verstehen, dass sie in der Lage sind sowohl die Inhalte der Teilgebiete als auch die Zusammenhänge zwischen ihnen darzustellen und schlüssig zu erläutern. Dies schließt auch die Fähigkeit ein, Informatik-Sachverhalte durch Anwendung fachwissenschaftlicher Methoden der Informatik und durch praktische Arbeiten / Implementierung und deren Erläuterung darzustellen. Die Lehramts-Studierenden sollen auch in die Lage versetzt werden, neue Entwicklungen der Informatik in das Gerüst der Informatik-Grundlagen sachgerecht einordnen zu können. Das Curriculum des Bachelorstudiengangs Lehramt an Gymnasium und Gesamtschule mit dem Fach Informatik besteht aus folgenden Modulen: Kommunikationsnetze 1 (6 CP), Programmierung (9 CP), Softwareentwicklung & Programmierung (6 CP), Grundzüge der Didaktik der Informatik (3 CP), Theoretische Informatik (6 CP), Modelle der Informatik (9 CP), Wahlpflichtmodule im Umfang von 18 CP, Rechnerstrukturen und Betriebssysteme (9 CP), Curriculare Planung (2 CP) und das Berufsfeldpraktikum (3 CP). Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorstudiengänge richten sich nach den Vorgaben des Hochschulgesetzes des Landes. Sie wird i.d.R. nachgewiesen durch ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Aber auch ein Zugang ohne diesen Nachweis ist möglich. Einzelheiten dazu regeln die Prüfungsordnungen der Fächer. Der Wechsel von grundständigen Lehramtsstudiengängen (gemäß LPO 2003) in die gestuften Studiengänge der Lehrerbildung ist grundsätzlich möglich und unterliegt den allgemeinen Regelungen zur Anrechnung von Studien-/Prüfungsleistungen. Als besondere studiengangsbezogene Vorbildung für Bachelorstudiengänge können Fremdsprachenkenntnisse, die dem Niveau eines Abiturgrund- oder -leistungskurses entsprechen, zur Voraussetzung gemacht werden (HG § 49 Abs. 5 und Abs. 8), sofern sie für den Kompetenzerwerb erforderlich sind. Einzelheiten regeln die jeweiligen Prüfungsordnungen. Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen. Der Studienbeginn liegt im Wintersemester. |
Bewertung | Im Verlauf des Akkreditierungsverfahrens wurden Schwachstellen ausgeräumt und Verbesserungen in einzelnen Punkten als Auflagen gefordert. |